HST | KANALSANIERUNG

Innovative Kanalsanierung mit Brawoliner®


Die Rechtslage
Nach neuem Wasserhaushaltsgesetz § 18 und DIN 1986-30 sind Sie als Grundstückseigentümer bis
spätestens 31.12.2015 verpflichtet, Ihre Entwässerungsanlagen überprüfen zu lassen und mit einem
qualifizierten Dichtheitsnachweis deren ordnungsgemäßen Zustand zu dokumentieren.
Vorliegende Undichtheiten im System müssen unverzüglich in Stand gesetzt werden.


Die allgemeine Ausgangs-Situation
Sobald Ihr Kanalsystem sich als schadhaft erweisten sollte, könnten für Aufgrabungs-
und Wiederherstellungsarbeiten u.v.m. hohe Aufwändungen auf Sie zukommen.

Unser innovatives Brawoliner®-System spart Zeit und Geld

Das BRAWOLINER®-Verfahren ist eine grabenlose Sanierungslösung, bei der auf ein
Ausgraben oder Freilegen der defekten Kanalisationsrohre verzichtet werden kann.

 

  • Schnelle Sanierung ohne Erdarbeiten, Schmutz und Lärm
  • Bis zu 50% günstiger als offene Bauweise
  • Für nahezu alle Schäden und alle Rohrmaterialien geeignet
  • Haltbarkeit von über 50 Jahren


Wir haben für Sie hier Links zu weiterführenden Informationen
zusammengestellt.

 

Wir sind Spezialisten mit jahrelangen Erfahrungen in allen Problematiken der Kanalsanierung.


Unsere Spezialisten beantworten Ihnen ihre Fragen persönlich! 

 

 

News 2023

NEU: Rohrsanierung mit Spray-Liner ®

Effektive Reparatur von Korrosion, Rissen und anderen Schadensbildern in Rohrleitungen.

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